Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Erstelldatum: 15.02.2021 | Zuletzt geändert: 13.04.2023
Eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann jedem Arbeitnehmer passieren. Es handelt sich dabei um Situationen, in denen Sie aus unvorhersehbaren Gründen nicht in der Lage sind, Ihre beruflichen Pflichten zu erfüllen. Beispiele hierfür könnten Krankheit, ein Unfall oder die Pflege eines kranken Familienmitglieds sein. Es ist wichtig, Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über diese Situation zu informieren und die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Ihre Rechte und Pflichten in solchen Fällen sind im Arbeitsrecht geregelt. Diese Situationen können stressig sein, es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden nicht vernachlässigen.
Pflegende Angehörige haben das Recht, aufgrund einer akuten Pflegesituation in der Familie, der Arbeit fernzubleiben. Bisher war dies für bis zu 10 Tage möglich, um die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen entsprechend zu organisieren.
Während der Corona-Pandemie wurde die Anzahl der maximalen Tage verdoppelt, sodass Pflegende bis zu 20 Tagen der Arbeit fernbleiben können. Als Ausgleich für das entgangenen Arbeitsentgelt können pflegende Angehörige das Pflegeunterstützungsgeld für maximal 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Die Erhöhungen gelten bis zum 30.04.2023.