Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Pflegende Angehörige haben das Recht, aufgrund einer akuten Pflegesituation in der Familie, der Arbeit fernzubleiben. Bisher war dies für bis zu 10 Tage möglich, um die Pflege eines Angehörigen entsprechend zu organisieren.

Während der Corona-Pandemie wurde die Anzahl der maximalen Tage verdoppelt, sodass Pflegende bis zu 20 Tagen der Arbeit fernbleiben können. Als Ausgleich für das entgangenen Arbeitsentgelt können pflegende Angehörige das Pflegeunterstützungsgeld für maximal 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Die Erhöhungen gelten bis zum Ende 2020.