Entlastungsleistungen
Der Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro kann von pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 während der Corona-Pandemie flexibler genutzt werden. Bis zum 31.12.2020 können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag auch für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie etwa Nachbarschaftshilfen nutzen.

Darüber hinaus wurde auch die Ansparfrist für den Entlastungsbetrag bis zum Ende des Jahres für alle Pflegegrade verlängert.Vor dem Ausbruch des Corona-Virus konnte der Entlastungsbetrag eines Jahres lediglich bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres in Anspruch genommen werden.
Weitere wichtige Informationen zu diesem Thema lesen Sie auf der Seite „Entlastungsbetrag“