Entlastungsleistungen
Erstelldatum: 15.02.2021 | Zuletzt geändert: 11.04.2023
Entlastungsleistungen spielen eine entscheidende Rolle, um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu unterstützen. Diese Leistungen bieten finanzielle Hilfe, um die Kosten für Pflegeleistungen zu decken, die zur Verbesserung des Wohlbefindens des Pflegebedürftigen erbracht werden.
Der Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro kann von pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 während der Corona-Pandemie flexibler genutzt werden. Erneut wurde die Frist hierfür verlängert, sodass Pflegebedürftige bis zum 30.04.2023 den Entlastungsbetrag auch für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie etwa Nachbarschaftshilfen nutzen können.
Vor dem Ausbruch des Corona-Virus konnte der Entlastungsbetrag eines Jahres lediglich bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres in Anspruch genommen werden.
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