Familienpflegegesetz
Durch die Ausweitung des Familienpflegegesetztes während der Corona-Krise soll die Familien- und Pflegezeit flexibilisiert werden.
Pflegende Angehörige können mit der Zustimmung des Arbeitgebers die Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler nutzen. Bis zum 31.12.2020 besteht die Möglichkeit, die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche in der Familienpflegezeit kurzfristig zu unterschreiten.

Bislang konnten Pflegende für denselben Angehörigen nur einmal eine Familien- bzw. Pflegeauszeit beantragen. Durch die gesetzlichen Änderungen können pflegende Angehörige, anders als bisher, erneut für die Pflege desselben Angehörigen beruflich kürzertreten. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass die Gesamtdauer von 24 Monaten noch nicht erreicht ist und die Auszeit zum 31.12.2020 diesen Jahres endet.