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Erweitertes Angebot der Kurzzeitpflege

Bislang war die Nutzung der Kurzzeitpflege auf die stationäre Kurzzeitpflege beschränkt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Kurzzeitpflege auf Einrichtungen der Rehabilitation sowie auf Krankenhäuser ausgeweitet.

Zudem hat die Bundesregierung den Erstattungsbetrag erhöht. Die Pflegekasse übernimmt statt der bisherigen 1.612 Euro bis zu 2.418 Euro bei der Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege.

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