Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale von 40 Euro auf 60 Euro
Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab 1 haben einen gesetzlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (auch zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel genannt). Um den Anspruch nutzen zu können, muss einmalig ein Antrag zur Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Kosten für die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel werden dann nach der Genehmigung von der Pflegekasse übernommen.

Durch den Ausbruch des Coronavirus ist der weltweite Bedarf an bestimmten Produkten enorm gestiegen. Hiervon sind vor allem die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wie, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Handschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen sowie Schutzschürzen, betroffen. Als Folge dessen kam es zu einer massiven Preissteigerung bei einer gleichzeitigen verknappten Produktverfügbarkeit.
Pflegebedürftige Personen sind aufgrund bestimmter Kriterien wie bspw. eine Erkrankung oder aufgrund ihres Alters in Zeiten der Corona-Pandemie besonders gefährdet. Um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige trotz der massiven Preissteigerung dennoch mit Pflegehilfsmittel versorgen zu können, wurde der Pauschalbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31.03.2021 von ursprünglich 40 Euro auf 60 Euro angehoben.
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- Antrag ausfüllen und portofrei an meinPflegeset zurücksenden. Um die Genehmigung und die Abwicklung mit der Pflegekasse kümmern wir uns kostenfrei für Sie!
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