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Zusätzliche Ansprüche für pflegende Angehörige – Zweites Pandemie-Gesetz

Erstelldatum: 14.02.2021

Um besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, hat die Bundesregierung Ende Mai das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verabschiedet.Neben anderen Bereichen des Gesundheitswesens wurden wichtige Hilfe für Pflegebedürftige auf den Weg gebracht, um die häusliche Pflege in der jetzigen schwierigen Zeit zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Einige Leistungen wurden nun bis zum 30.04.2023 verlängert. Lesen Sie, welche Änderungen diese Verlängerung betrifft.


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