Was ist eine Betreuungsverfügung?

Erstelldatum: 26.01.2024

Eine Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Dokument, in dem Sie festlegen können, wer im Falle einer eigenen Hilfsbedürftigkeit durch Krankheit, Unfall oder Alter als rechtliche Betreuungsperson fungieren soll. Sie haben damit die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer Entscheidungen in Ihrem Namen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

In der Betreuungsverfügung können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen zur Pflege und zum Wohnort festhalten. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Angelegenheiten gemäß Ihren Vorstellungen geregelt werden, und entlastet gleichzeitig Ihre Angehörigen, da bereits klare Anweisungen existieren. Für die Gültigkeit der Betreuungsverfügung ist keine notarielle Beurkundung erforderlich, jedoch sollte sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Ein älteres Paar sitzt an einem Tisch und füllt gemeinsam ein Formular auf einem Klemmbrett aus. Die Frau in einem mintgrünen Strickpullover hält einen Stift und schreibt, während der Mann in einem beigefarbenen Pullover auf das Dokument zeigt. Auf dem Tisch stehen zwei weiße Tassen und ein Tablet.

Warum eine Betreuungsverfügung wichtig ist

Ohne eine solche Verfügung würde das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmen, was nicht immer Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig eine Betreuungsverfügung zu verfassen, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Vorstellungen auch in Zeiten, in denen Sie selbst nicht handeln können, respektiert und befolgt werden. Dies gibt sowohl Ihnen als auch Ihren Angehörigen Sicherheit und Klarheit über Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Betreuung.

Was in einer Betreuungsverfügung geregelt werden kann

In einer Betreuungsverfügung können Sie eine bestimme Vertrauensperson festlegen, die als rechtlicher Betreuer für Sie Entscheidungen trifft. Dabei können Sie spezifische Anweisungen für Ihre persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten geben. Auch Wünsche bezüglich Ihrer Wohnsituation und medizinischen Behandlung können definiert werden. Es ist möglich, die Betreuungsverfügung mit weiteren Vorsorgedokumenten, wie einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht, zu kombinieren. Dadurch sichern Sie eine umfassende Vorsorge gemäß Ihren persönlichen Vorstellungen und Werten.

Wie Sie eine Betreuungsverfügung erstellen

Um eine Betreuungsverfügung zu erstellen, sollten Sie sich zunächst über Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Klaren sein. Überlegen Sie, wer im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit für Sie handeln soll. Dokumentieren Sie Ihre Wünsche schriftlich und so detailliert wie möglich. Das Bundesmisinisterium für Justiz hat auf deren Website eine mögliche Vorlage zur Verfügung gestellt. Besprechen Sie anschließend den Inhalt der Verfügung mit der ausgewählten Person und informieren Sie auch Ihre Familie. Bewahren Sie die Betreuungsverfügung an einem sicheren Ort auf und geben Sie Kopien an relevante Personen. Denken Sie daran, die Verfügung bei Änderungen in Ihren Lebensumständen zu aktualisieren.

Die rechtliche Gültigkeit einer Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist nur dann rechtlich gültig, wenn sie den formalen Anforderungen entspricht und von einer volljährigen, geschäftsfähigen Person verfasst wurde. Es ist empfehlenswert, die Betreuungsverfügung schriftlich zu fixieren und eigenhändig zu unterschreiben. Die Betreuungsverfügung sollte klar und eindeutig formuliert sein, damit Ihre Wünsche und Vorstellungen im Bedarfsfall umgesetzt werden können. Eine notarielle Beurkundung oder die Hinterlegung bei einem Amtsgericht sind optional, können jedoch die Durchsetzung der Verfügung erleichtern und zur Klarstellung der Authentizität beitragen.

Wie Sie Ihre Betreuungsverfügung regelmäßig überprüfen und aktualisieren können

Um sicherzustellen, dass Ihre Betreuungsverfügung immer Ihren aktuellen Wünschen und Lebensumständen entspricht, ist es wichtig, sie regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Planen Sie eine jährliche Überprüfung ein, um Änderungen in Ihrer persönlichen Situation, wie Gesundheitszustand oder Familienverhältnisse, zu berücksichtigen. Bei wesentlichen Ereignissen, wie Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes, sollten Sie Ihre Betreuungsverfügung umgehend anpassen. Vergessen Sie nicht, auch die Kontaktdaten Ihrer Vertrauenspersonen zu prüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Sollten gesetzliche Änderungen eintreten, ist es ratsam, Ihre Verfügung durch einen Fachanwalt für Erbrecht überprüfen zu lassen. Achten Sie darauf, dass Ihre Betreuungsverfügung an einem sicheren Ort aufbewahrt wird und dass die relevanten Personen wissen, wo sie diese finden können. Durch regelmäßige Aktualisierungen stellen Sie sicher, dass Ihre Betreuungsverfügung Ihre Wünsche widerspiegelt und rechtlich durchsetzbar bleibt. Nahaufnahme einer Hand, die ein Blatt Papier hält, während die andere Hand einen Stift umfasst. Die Person trägt ein hellblaues Hemd und sitzt an einem Holztisch. Im Hintergrund liegt ein Smartphone unscharf auf dem Tisch.

Was passiert, wenn keine Betreuungsverfügung vorliegt

Wenn keine Betreuungsverfügung vorliegt, kann es zu einer Situation kommen, in der das Gericht ohne Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen eine gesetzliche Betreuung anordnet. Dies geschieht, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Das Gericht wird dann eine Person bestimmen, die als gesetzlicher Betreuer Ihre Interessen vertritt. Diese Person muss nicht zwangsläufig jemand sein, dem Sie vertrauen oder den Sie sich als Betreuer wünschen würden. Daher ist es empfehlenswert, eine Betreuungsverfügung zu erstellen, in der Sie Ihre Präferenzen für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit festlegen können. So behalten Sie die Kontrolle darüber, wer diese wichtige Aufgabe übernimmt, und stellen sicher, dass Ihre persönlichen Werte und Wünsche berücksichtigt werden.

Quellen

https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind-46972
https://www.malteser.de/patientenverfuegung.html


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


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