Ärztlicher Hausbesuch bei Pflegebedürftigkeit

Erstelldatum: 19.09.2019 | Zuletzt geändert: 02.03.2026

Pflegebedürftige Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität können häufig keine Arztpraxis aufsuchen. In solchen Fällen ist ein ärztlicher Hausbesuch möglich. Dabei kommt der Arzt direkt nach Hause, um Untersuchung und Behandlung vor Ort durchzuführen. Gerade in der häuslichen Pflege stellt der Hausbesuch eine wichtige Form der medizinischen Versorgung dar.

Ein junger Mann untersucht einen älteren Mann, der im Bett liegt, mit einem Stethoskop. Der ältere Mann sieht besorgt aus und trägt ein weißes T-Shirt. Auf dem Nachttisch neben dem Bett stehen eine Tasse, Medikamente und ein Notizbuch. Die Szene vermittelt häusliche Pflege und medizinische Betreuung in einer vertrauten Umgebung.

Was ist ein ärztlicher Hausbesuch?

Ein ärztlicher Hausbesuch liegt vor, wenn ein Arzt den Patienten in dessen häuslicher Umgebung untersucht und behandelt. Der Besuch in der Praxis entfällt. Hausbesuche kommen insbesondere dann infrage, wenn ein Praxisbesuch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Wer hat Anspruch auf einen Hausbesuch?

Ein Anspruch auf einen ärztlichen Hausbesuch kann bestehen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  1. Eingeschränkte Mobilität oder Bettlägerigkeit
    Die betroffene Person ist krankheitsbedingt nicht in der Lage, die Arztpraxis aufzusuchen.
  2. Schwere oder chronische Erkrankung
    Zum Beispiel bei starkem Schwindel, nach einem Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit.
Voraussetzung ist in der Regel ein bestehendes Arzt-Patienten-Verhältnis, das bereits durch einen früheren persönlichen Kontakt in der Praxis begründet wurde.

Besteht eine Pflicht zum Hausbesuch für den Arzt?

Grundsätzlich sind Hausärzte verpflichtet, einen Hausbesuch durchzuführen, wenn der Gesundheitszustand des Patienten einen Praxisbesuch nicht zulässt. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn zeitgleich medizinische Notfälle oder andere unaufschiebbare Behandlungen vorliegen. Der Arzt kann den Zeitpunkt des Hausbesuchs organisatorisch festlegen.

Können Hausbesuche delegiert werden?

Ja. Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches V dürfen bestimmte Hausbesuche an qualifizierte nichtärztliche Praxisassistentinnen oder -assistenten delegiert werden. Dies ist beispielsweise möglich bei:

  • Blutdruckmessungen
  • Verbandswechseln
  • Verlaufskontrollen
Die medizinische Verantwortung verbleibt beim behandelnden Arzt.

Wer übernimmt die Kosten für den Hausbesuch?

Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für den Hausbesuch vollständig. Dies gilt auch für das anfallende Wegegeld sowie für Hausbesuche an Wochenenden oder Feiertagen. Für den Patienten entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Sind Hausbesuche auch durch Fachärzte möglich?

Auch Fachärzte können Hausbesuche durchführen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Voraussetzung ist ebenfalls ein bestehendes Behandlungsverhältnis. Dies gilt unter anderem bei schweren chronischen Erkrankungen oder bei stark eingeschränkter Mobilität.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf einen ärztlichen Hausbesuch?

Ja, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Arztpraxis aufsuchen können und bereits ein Arzt-Patienten-Verhältnis besteht.

Darf der Arzt den Hausbesuch ablehnen?

Nur bei medizinischen Notfällen oder unaufschiebbaren Behandlungen kann ein Hausbesuch verschoben oder abgelehnt werden.

Wer zahlt den Hausbesuch?

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig.

Was tun außerhalb der Sprechzeiten?

Außerhalb der regulären Praxiszeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 zur Verfügung. In lebensbedrohlichen Notfällen sollten Sie sofort den Notruf 112 wählen.


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