Verpflichentende Krankenversicherung für Pflegepersonen

Erstelldatum: 04.07.2019 | Zuletzt geändert: 18.05.2022

Generell gilt: Als pflegender Angehöriger sind Sie nicht automatisch krankenversichert. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie neben der Pflege keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (in Voll- oder Teilzeit) nachgehen oder über eine Familienversicherung versichert sind, müssen Sie sich selbst krankenversichern.

Hände in einem weißen Arztkittel halten ein rotes, herzförmiges Symbol mit einem weißen Kreuz in der Mitte, das für Gesundheit und medizinische Versorgung steht. Links im Bild liegt ein Stethoskop auf einer hellen Holzoberfläche.

Unser Tipp:

Sprechen Sie Ihre Krankenkasse an, gegebenenfalls erhalten Sie als pflegender Angehöriger Zuschüsse zur Krankenversicherung durch die Pflegekasse.

Muss ich mich selbst krankenversichern? Die Voraussetzungen im Überblick:

  1. Sie haben keine Krankenversicherung über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit: Neben der Pflege gehen Sie keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (im Angestelltenverhältnis) nach
  2. Sie haben keine Krankenversicherung über eine Familienversicherung: Das heißt, Sie sind als Pflegeperson nicht in der Krankenversicherung des Partners oder in der Familienversicherung mitversichert.

Wenn eine der beiden Voraussetzungen zutrifft, müssen Sie sich selbst krankenversichern!


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


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