Flächendesinfektionsmittel

Erstelldatum: 31.01.2019 | Zuletzt geändert: 24.06.2024

Die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthalten verschiedene Produkte für die häusliche Pflege. Zur Desinfektion von Oberflächen wird von der Pflegekasse das Flächendesinfektionsmittel erstattet, um eine Übertragung von Krankheitserregern zu minimieren.

Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Desinfektionstuch einen weißen Lichtschalter reinigt. Der Lichtschalter befindet sich an einer glatten, hellen Wand. Die Szene verdeutlicht Hygienemaßnahmen zur Reduzierung von Keimen und zur Förderung von Sauberkeit im Alltag.

Was bedeutet Desinfektion?

Mithilfe von Desinfektionsmittel wird die Anzahl an Mikroorganismen durch Inaktivierung oder Abtötung minimiert, um die Gefahr einer Ansteckung durch diese zu reduzieren. Eine Desinfektion kann sowohl auf der Haut als auch auf Oberflächen erfolgen. Wichtig ist hierbei, dass das jeweilige Produkt auch nur gemäß der jeweiligen Art verwendet wird: Flächendesinfektionsmittel sollte ausschließlich für die Desinfektion von Oberflächen und Handdesinfektionsmittel nur für die Anwendung auf der Haut verwendet werden. Nur so können eine entsprechende Desinfektion sichergestellt und z. B. Hautreizungen verhindert werden.

Warum ist Flächendesinfektion in der häuslichen Pflege wichtig?

Pflegebedürftige Personen leiden aufgrund von ihrem Alter oder Krankheiten häufig unter einem geschwächten Immunsystem. Umso wichtiger ist es sie besonders vor einer Erkrankung zu schützen, da insbesondere im Alter häufig die Abwehrzellen nicht mehr so effektiv arbeiten und das Immunsystem zudem weniger Antikörper produziert.

Krankheitserreger können über verschiedene Wege übertragen werden, unter anderem werden Krankheitserreger von Oberflächen mit den Händen aufgenommen und so weiterverbreitet. Um die Infektionsgefahr durch diesen Übertragungsweg zu verringern, ist es daher wichtig häufige Kontaktpunkte mit dem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.

Welche Flächen sollten in der häuslichen Pflege desinfiziert werden?

Viele Viren und Krankheitserreger können längere Zeit auf Oberflächen überleben. Wie lange dieser Zeitraum ist, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab, wie z.B. der Beschaffenheit der Oberfläche, der Art des Krankheitserregers und der Umgebung.

Welche Gegenstände und Oberflächen sollten also mit Flächendesinfektionsmittel reinigt werden und wie oft?

Krankheitserreger werden häufig über Hände verteilt. Es ist daher sinnvoll regelmäßig vor allem diejenigen Gegenstände zu desinfizieren, welche häufig von dem Pflegebedürftigen oder dem Pflegenden berührt werden. Insbesondere dann, wenn der Pflegebedürftige eine Infektion hat oder immungeschwächt ist, sollte auf eine regelmäßige und gründliche Desinfektion geachtet werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Oberflächen täglich mit dem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.

Wichtig ist hierbei darauf zu achten, dass die zu desinfizierenden Oberflächen alkoholbeständig und auch feucht abwischbar sind. Bitte prüfen Sie vorher an einer unauffälligen Stelle die Materialverträglichkeit und Farbechtheit. Nutzen Sie Flächendesinfektionsmittel bitte nicht auf Acrylglas und alkoholempfindlichen Lacken.

Flächen, die Sie in der häuslichen Pflege regelmäßig desinfizieren sollten:

  • Griffe, insbesondere Türklinken
  • Armlehnen
  • Tische
  • Bettrahmen und Haltegriffe fürs Bett
  • Toiletten und Toilettensitze
  • Dusche und Badewanne
  • Duschhocker
  • Waschbecken

Wie sollen Oberflächen in der häuslichen Pflege desinfiziert werden?

Die sogenannte Wischdesinfektion verstärkt durch mechanisches Wischen den Effekt des Flächendesinfektionsmittels:

  1. Reinigen Sie die zu desinfizierende Oberfläche
  2. Geben Sie hierbei ausreichend Flächendesinfektionsmittel direkt auf die zu desinfizierende Oberfläche und verteilen das Flächendesinfektionsmittel mit einem sauberen Tuch
  3. Lassen Sie die Fläche an der Luft trocknen und wischen Sie diese nicht ab

Gehört das Flächendesinfektionsmittel zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Desinfektionsmittel zählen zu den zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und werden für die häusliche Pflege von der Pflegekasse erstattet. Dies setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


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