Notfallregister
Erstelldatum: 19.01.2023
Das Notfallregister ist das Register für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zur bedarfsgerechten Unterstützung im Not- und Katastrophenfall. Doch was steckt dahinter und warum sollten Sie sich registrieren?

Wer ist der Notfallregister Verein?
Der Notfallregister Verein wurde von hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Personen aus verschiedenen Bereichen wie dem Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Behörden etc. gegründet. Der Verein besteht, da die Erfahrung aus lebensbedrohlichen Einsätzen gezeigt hat, dass es im Zusammenhang mit Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in Einsatzlagen immer wieder zu Verzögerungen bzw. Komplikationen gekommen ist, da deren Bedürfnisse erst im Einsatzgeschehen bekannt wurden.
Was ist das Notfallregister?
Das Notfallregister ist dafür gedacht, dass Personen, die bei einem Blackout oder in einem Katastrophenfall besondere Aufmerksamkeit benötigen, diese auch bekommen. Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenhelfer können dann im Notfall auf diese Daten zugreifen und wissen, wo welche besondere Hilfe benötigt wird. Seit Oktober 2022 können Sie sich kostenfrei auf der Seitedes Notfallregisters dazu eintragen.
Warum sollten Sie sich registrieren?
Folgendes Beispiel:
Max Mustermann ist 87 Jahre und wird in einer Wohnung in Berlin 4. Stockwerk von seiner Ehepartnerin gepflegt. Er ist schwer bettlägerig, hat eine dauerhafte Beatmungsmaschine. Der Hausarzt kommt für die Kontrolle zu Ihnen nach Hause. Seine Ehepartnerin erhält für den Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel, Pflegegeld sowie Unterstützung von der Familie und dem Pflegedienst.
Eines Tages hat die Hauptstadt keinen Strom mehr und Herrn Mustermanns Beatmungsmaschine funktioniert nicht mehr. Frau Mustermann wählt den Notruf. Der Rettungsdienst kehrt nach wenigen Minuten ein und stellt fest, dass Herr Mustermann bettlägerig ist und sie nun anders vorgehen müssen wie ursprünglich gedacht. Dies kann zum einen für die Einsatzkräfte zum anderen für den Betroffenen unangenehm werden. In der Zeit, wo eine alternative Lösung gefunden werden muss, kann die Person je nach Situation darunter leider oder es kann ihr sogar das Leben kosten. Aus diesem Grund ist eine solche Information für die Rettungsdienste und alle weiteren Beteiligten besonders wichtig.
Hätten die Informationen vorgelegen, so wäre die Leitstelle bei einem Stromausfall informiert gewesen, dass eine Person mit gesundheitlichen Einschränkungen sich an dieser Adresse befindet. Daraufhin hätten individuelle und schnellere Maßnahmen eingeleitet werden können.
Sie können über die Website ganz einfach die Informationen über Ihre Einschränkungen eintragen und diese werden bei einem Notfall an die benötigte Stelle weitergeleitet.
Wer kann sich eintragen?
Alle Personen, die dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen haben, können sich beim Notfallregister registrieren. Zu den Einschränkungen gehören z. B. Einschränkungen der Sinne wie Blindheit und Taubheit, Einschränkungen der Mobilität aber auch Behinderungen oder die Abhängigkeit von technischen Geräten; alles von Beatmungsgeräten bis Magensonde. Außerdem werden Informationen erhoben, die für eine Evakuierung und mögliche Betreuung notwendig sind. Es können sich nicht nur Privatpersonen eintragen, sondern auch Einrichtungen wie z. B. Pflegeheime, Pflege WGs, Dialysezentren oder andere Institutionen.
Welche Daten müssen erfasst werden?
Im Notfallregister werden Daten zu Ihrer Person, Erreichbarkeit, Wohnsituation, Gesundheitsdaten, individuelle Bedarfe und ein Notfallkontakt erfasst.
Sind Ihre Daten sicher?
Der Verein hat auf deren Website eine Datenschutzvereinbarung, die sich an die DSGVO Richtlinien hält und auch alle Server und Ausweichserver sind in Deutschland lokalisiert. Alle eingegebenen Daten werden mit entsprechender Verschlüsselung auf den Servern gespeichert.
Wie gelangen Ihre Daten an die Notfallhelfer?
Die Leitstellen sowie Behörden benötigen eine allgemeine Nutzungserlaubnis, um auf die Daten der Betroffenen zugreifen zu können. Sowohl Leitstellen als auch Behörden müssen sich durch eine Registrierung bewerben, werden von dem Verein geprüft und erhalten danach einen Zugang. Die registrierten Leitstellen sowie Behörden erhalten nur gezielte Anfragen des Systems und können so nur auf die Daten in ihrem Zuständigkeitsgebiet zugreifen.
Quellen:
https://www.notfallregister.eu/
https://www.bz-berlin.de/berlin/berlin-soll-endlich-ein-notfallregister-bekommen
https://kobinet-nachrichten.org/2022/11/16/katastrophe-durch-feuer-oder-wasser-und-mensch-ist-behindert-was-dann/
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.