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Pflegegrad beantragen - So wird es gemacht!

Erstelldatum: 15.11.2019 | Zuletzt geändert: 18.05.2022

Wird ein Mensch pflegebedürftig, stehen ihm verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Um diese jedoch nutzen zu können, ist ein anerkannter Pflegegrad notwendig.

meinPflegeset gibt Ihnen einen kurzen Überblick darüber, was ein Pflegegrad ist und wie Sie diesen einfach beantragen können.

Pflegegrad beantragen

Pflegegrad im Überblick

Um in Deutschland Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, wie z. B. zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel, ist ein Pflegegrad notwendig. Je nach Höhe des Pflegegrads, kann der Umfang und die Höhe der Leistungen variieren.

Grundsätzlich drückt ein Pflegegrad die Schwere der Pflegebedürftigkeit eines Menschen aus. Die gesetzliche Grundlage der Pflegegrade bildet das Sozialgesetzbuch.

Bis Ende 2016 wurde die Pflegebedürftigkeit von Betroffen in den sogenannten Pflegestufen 1 bis 3 angegeben. Da hierbei jedoch vor allem Betroffene mit einer psychischen Erkrankung im Vergleich zu körperlich eingeschränkten Menschen benachteiligt wurden, erfolgt im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetztes zum 01.01.2017 die Einführung der Pflegegrade. Aus den Pflegestufen 1 bis 3 wurden die sogenannten Pflegegrad 1 bis 5, wobei bei einem Pflegegrad 1 eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und bei einem Pflegegrad 5 eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt.

Wann ein Mensch nach dem Gesetz als pflegebedürftig gilt, wird durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff des Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) in §14 definiert:

"Pflegebedürftig (...) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen."

Weiterführende Informationen zum Pflegegrad lesen Sie auf der Seite "Der Pflegegrad - Voraussetzung für Leistungen der Pflegekasse"

Antrag auf einen Pflegegrad richtig stellen

1. Bedarf erkennen
Zunächst einmal muss der Bedarf für Leistungen der Pflegeversicherung erkannt werden. Sie merken, dass Sie immer mehr und zunehmend dauerhaft Ihren Angehörigen unterstützen müssen? Die eigenständige Körperpflege fällt Ihrer Mutter schwer? Sprechen Sie offen über das Thema Pflegegrad und den damit verbundenen Leistungen der Pflegekasse.

Wichtig: Auch bei einer angehenden Demenz besteht ein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.

2. Formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse stellen
Ist der Bedarf erst einmal erkannt, müssen Sie diesen bei der Pflegekasse des Versicherten bekannt machen. Sie können die Pflegekasse anrufen und den Bedarf telefonisch melden oder einen formlosen Brief an die Pflegekasse senden.

Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag zum Zweck der Dokumentation schriftlich und mit einem Datum versehen. Das ist deshalb wichtig, da die Pflegekasse bei einem positiven Bescheid ab dem Monat der Antragstellungen Leistungen gewährt. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, erhalten Sie bei meinPflegeset eine entsprechende Vorlage zum herunterladen.

3. Formular der Pflegekasse ausfüllen
Nachdem Sie den Bedarf für Leistungen der Pflegekasse an diese gemeldet haben, erhalten Sie ein Formular per Post. Füllen Sie dieses aus und lassen Sie es vom Antragsteller bzw. Bevollmächtigten unterschreiben. Senden Sie das Formular anschließend wieder an die zuständige Pflegekasse des Antragstellers zurück.

Hat die Pflegekasse die Unterlagen von Ihnen erhalten, erfolgt die Begutachtung des Antragstellers durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK genannt. Bei privat Versicherten führt die MEDICPROOF die Begutachtung durch. Ein Gutachter des MDK bzw. MEDICPROOF wird sich mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen. Wichtig zu wissen: Es finden keine Begutachtungen ohne einen vorher vereinbarten Termin statt.

Nach der Begutachtung erhält der Antragsteller einen Bescheid darüber, ob und wenn ja, welcher Pflegegrad ermittelt wurde. Dabei hat die Pflegekasse eine Frist von fünf Wochen ab Antragstellung einzuhalten. Überschreitet die Pflegekasse diese Frist, hat der Antragsteller einen Anspruch auf eine Entschädigung von 70 Euro je angefangener Woche.

Sollte der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt worden sein oder wurde der Antragsteller zu niedrig eingestuft, haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einzureichen.

Im Überblick: Pflegegrad in 3 Schritten beantragen

Pflegegrad in 3 Schritten beantragen

Hat der Antragsteller einen Pflegegrad von der zuständigen Pflegekasse zugesprochen bekommen, besteht ein Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe und der Umfang der Leistungen variiert dabei in Abhängigkeit des Pflegegrads - So besteht der Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich, welche Sie unkompliziert hier bei meinPflegeset beantragen können, bereits ab einem Pflegegrad 1. Der Anspruch auf Pflegegeld hingen besteht erst ab einem Pflegegrad 2.

Welche Leistungen Sie bei welchem Pflegegrad erhalten sowie weitere wichtige Informationen, wie etwa die im Rahmen der Begutachtung durch den MDK betrachteten Module, lesen Sie unter "Der Pflegegrad - Voraussetzung für Leistungen der Pflegekasse"


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


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