Steuererklärung Rentner
Erstelldatum: 01.02.2023
Welche Kosten kann ich als Rentner mit einer Pflegestufe absetzten?
Sie kennen die Steuererklärung wahrscheinlich bereits aus Ihrem beruflichen Werdegang. Auch als Rentner mit einer Pflegestufe können Sie durch eine Steuererklärung einige Kosten geltend machen. Wussten Sie, dass manche Rentner sogar verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben?
Im Folgenden informieren wir Sie, wer eine Steuererklärung machen muss, beziehungsweise sollte sowie von welchen Kosten Sie als Rentner oder sogar Ihre Pflegeangehörigen profitieren können.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
In den folgenden Fällen sind Rentner verpflichtet, eine Steuerklärung abzugeben:
- Wenn das Finanzamt Sie schriftlich dazu auffordert.
- Wenn Sie neben Ihrer Rente noch weitere steuerpflichtige Einkünfte wie z. B. Mieteinnahmen, Kapitalvermögen oder Pension erhalten.
- Wenn Sie oder Ihr Ehepartner bereits Rente bezieht und der andere noch arbeiten geht.
- Wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente (Alleinstehend) den steuerlichen Grundfreibetrag im Jahr 2022 von 10.347 Euro, im Jahr 2023 von 10.908 Euro überschreitet.
Die vier wichtigsten Einkunftsarten für Rentner
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Darunter sind neben dem Arbeitslohn auch Versorgungsbezüge wie Beamtenpensionen, sowie Betriebs- oder Werksrenten zu verstehen - Einkünfte aus Kapitalvermögen
Dies sind z. B. Zinsen, Dividenden, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien oder Investmentfondsanteilen - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Hierunter fallen z. B. wiederkehrende Bezüge wie die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen.
Bei allen diesen Einkunftsarten wird der Besteuerung der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zugrunde gelegt.
Rentenfreibetrag
Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht versteuert wird. Dabei ist das Jahr des Rentenbeginns entscheidend. Wer z. B. 2020 in Rente gegangen ist, hat einen Rentenfreibetrag von 20 %, sprich, diese sind steuerfrei. Die verbleibenden 80 % der Rente müssen allerdings versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren unverändert bleibt. Der steuerfreie Teil der Rente wird in den kommenden Jahren immer kleiner, bis 2040 diese und die folgenden Renten zu 100% versteuert werden müssen. Hier ein Überblick über die Entwicklung des Rentenfreibetrags in den kommenden Jahren:

Der Rentenfreibetrag wird für jede Rentnerin und jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen in voller Höhe versteuert werden.
Absetzen der Pflegekosten:
Rentner können Pflegekosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Bei dem Absetzen der Ausgaben für Pflege und Betreuung ist bei der außergewöhnlichen Belastung folgende Voraussetzung zu erfüllen: Sie benötigen eine anerkannte Pflegebedürftigkeit und die Pflegekosten müssen aufgrund einer Krankheit entstanden sein. Abzugsfähig sind dann z. B. die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim, die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Pflegekraft, aber auch für bestimmte Medikamente, Lebensmittel und Kleidung, die Sie aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit benötigen. Sollten Sie neben diesen Kosten auch Unterstützung beim Kochen, Duschen, Putzen oder Einkaufen benötigen und dies übernimmt z. B. ein Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe, dann können Sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Auch der Hausnotruf oder der Umbau einer barrierefreien Badewanne kann durch den Nachweis der Rechnung bei Ihrer Steuererklärung abgesetzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Sie die Erstattung von Versicherungen, wie dem Pflegegeld, herausgerechnet werden muss. Ebenso ist ein Eigenanteil in Höhe einer zumutbaren Belastungsgrenze zu tragen. Diese Grenze ist bei jedem/r Rentner*in anders, da es von dem Familienstand sowie der Höhe des Einkommens abhängt.
Muss ich Pflegegeld in der Steuererklärung angeben?
Als Rentner sollten Sie das Pflegegeld in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob die Zahlung der Pflegeversicherung für Sie steuerfrei ist.
Was gilt für Pflegeangehörige?
Auch pflegende Angehörige können Kosten in der Steuererklärung angeben. Dafür gibt es einen eigenen Pflegepauschbetrag, der ab dem Pflegegrad 2 genutzt werden kann. Das lohnt sich, wenn Ihre tatsächlichen Kosten niedriger sind als der Pauschbetrag. Dieser ist bei jedem Pflegegrad anders:
- Pflegegrad 2: 600 Euro
- Pflegegrad 3: 1.100 Euro
- Pflegegrad 4 und 5: 1.800 Euro
Sollten Ihre Ausgaben höher sein, können Sie diese stattdessen detailliert als außergewöhnliche Belastungen auflisten. Um diesen Pflegepauschbetrag zu bekommen, müssen pflegende Angehörige folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen sich persönlich um den Pflegebedürftigen kümmern.
- Sie pflegen den Angehörigen zu Hause.
- Der oder die Pflegebedürftige ist in Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 eingestuft oder besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag "H" für hilflos oder "BI" für blind oder hochgradig sehbehindert.
- Der oder die Pflegebedürftige bezahlt Sie nicht für Ihre Pflegeleistung.
- Sie haben eine enge Beziehung zum Pflegebedürftigen wie z. B. Verwandtschaftsverhältnis, gute Freunde oder Nachbarn.
Welche Freibeträge gelten für Pflegende, eingeschränkte Personen und Hinterbliebene?
Hierunter fällt zum einen der Pflegepauschbetrag. Dabei gibt es für Pflegeangehörige ab dem Pflegegrad 2 einen Pauschbetrag in Höhe von 600 Euro. Der Betrag erhöht sich beim Pflegegrad 3 auf 1100 Euro und bei Pflegegrad 4 und 5 auf 1800 Euro.
Zum anderen fällt der Anspruch für eingeschränkte Personen auf den Behindertenpauschbetrag. Seit 2021 gilt, dass je nach Art sowie Grad der Behinderung das zu versteuernde Einkommen um 620 bis 7.400 Euro verringert werden kann.
Des Weiteren gibt es für Witwer, Waisen sowie Halbwaisen den Hinterbliebenen-Pauschbetrag. Dort erhalten Betroffene bis zu 370 Euro.
Bei dem bayrischen Finanzamt können Sie einen Alterseinkünfte-Rechner nutzen. Da jede Steuererklärung individuell ist, sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater informieren. Wenn Sie sich professionelle Hilfe holen, um die Steuererklärung einzureichen, können Sie die Kosten für den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ebenfalls von der Steuer absetzen. Sollten Sie die Steuererklärung selbst abwickeln wollen, können Sie dies über das Portal Elster erledigen.
Quellen:
familienportal.de: "Wird die Pflege von Angehörigen bei der Steuer berücksichtigt?"
pflegeberatung.de: "Pflegegeld versteuern"
pflegehelden.de: "Welche Pflegekosten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige von der Steuer absetzen können"
https://www.vdk.de/nrw/pages/ratgeber/24491/rentensteuer_was_ist_zu_beachten?dscc=essenc
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Senioren/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/einkommensteuer-2022-und-2023-steuern-sparen-mit-den-neuen-steuerfreibetraegen/27825826.html
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/wann-muss-ich-als-rentner-steuern-zahlen-und-wie-viel.html
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.