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Verhinderungspflege - Rückwirkend nutzen

Erstelldatum: 19.12.2019 | Zuletzt geändert: 29.06.2022

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie umfasst die Ersatzpflege in der häuslichen Pflege, wenn der Pflegende bspw. aus privaten Gründen, wie etwa einem Urlaub, zeitweise nicht die Pflege der pflegebedürftigen Person übernehmen kann. Springt in diesem Fall ein Pflegedienst, Nachbar oder auch ein Freund ein, erhält der Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege. Insgesamt kann in einem Kalenderjahr an höchstens 42 Tagen die Ersatzpflege genutzt werden. Die Pflegekasse erstattet dabei die Kosten bis zu dem Höchsterstattungsbetrag von maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr.

Verhinderungspflege rückwirkend nutzen

Kein Antrag nötig

Für die Verhinderungspflege muss nicht zwingend im Vorhinein ein Antrag gestellt werden. Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren laut Sozialgesetzbuch I § 45 Abs 1 in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem diese entstanden sind.

Aber Achtung: Bei einer ganztägigen Nutzung der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte gekürzt - auch die Kürzung des Pflegegeldes wird bei der nachträglichen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege durch die Pflegekasse berücksichtigt!

Der meinPflegeset-Tipp: Wenden Sie sich bei der nachträglichen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege an einen Pflegestützpunkt, dieser kann Sie in Ihrem individuellen Fall beraten.

Wer einen Anspruch auf die Verhinderungspflege hat und was Sie bei der Nutzung dieser beachten sollten, lesen Sie in unserem Beitrag Verhinderungspflege - Auszeit von der häuslichen Pflege für pflegende Angehörige.

Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflegebudget richtig kombinieren!

Gut zu wissen: Wenn Sie das Budget für die Kurzzeitpflege noch nicht ganz aufgebraucht haben, können Sie maximal 50 % zur Aufstockung der Verhinderungspflege nutzen. Kontaktieren Sie hierfür die Pflegekasse des Versicherten, um sich über die genaue Höhe der Aufstockung zu informieren.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


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