Kosten in der häuslichen Pflege: So können Sie die finanzielle Belastung reduzieren

Erstelldatum: 06.02.2024

Der Begriff „Häusliche Pflege“ bezeichnet die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause. Erfahrungsgemäß wird ein Großteil der täglichen Pflege von Angehörigen übernommen. Unterstützung erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige von professionellen Pflege- und Betreuungskräften.

Ältere Frau mit grauen Haaren und Brille sitzt lächelnd auf einem Sofa, während eine Pflegekraft in blauer Uniform mit Stethoskop um den Hals ihre Hand hält und ihr unterstützend die Schulter berührt. Die Szene spielt in einem hellen, gemütlichen Wohnzimmer mit dekorativen Kissen, einer Lampe und Pflanzen im Hintergrund.

Vermutlich kennen Sie diese Situation aus Ihrem eigenen Umfeld: Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen. Wer pflegebedürftig ist, bevorzugt deshalb nach Möglichkeit die Versorgung im eigenen Zuhause. Allerdings geht mit der häuslichen Pflege ein hoher Kostenaufwand einher. Die Höhe der Kosten hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen kommt es auf das jeweilige Betreuungsmodell an, zum anderen spielt der Betreuungsaufwand eine große Rolle. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Modelle der häuslichen Pflege. Außerdem erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen im Rahmen der häuslichen Pflege zustehen, um die täglichen Kosten zu reduzieren.

Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege unterscheidet sich zur stationären Pflege vor allem dadurch, dass alle pflegerischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Leistungen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen erfolgen. Neben der Betreuung durch pflegende Angehörige unterstützen ambulante Pflegedienste bei der pflegerischen Versorgung.

24-Stunden-Betreuung

Eine 24-Stunden-Betreuung ist ein Betreuungsmodell, bei dem eine pflegebedürftige Person rund um die Uhr betreut wird. Pflegekräfte unterstützen die pflegebedürftige Person bei verschiedenen Aktivitäten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Zähneputzen etc.)
  • Ernährung (Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe beim Essen etc.)
  • Medikamentengabe und gesundheitliche Überwachung
  • Mobilität (Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Transfer etc.)
  • Freizeitgestaltung und soziale Kontakte
Neben der 24-Stunden-Betreuung ist häufig ein ambulanter Pflegedienst im Einsatz, um die medizinische Versorgung sicherzustellen.

Häusliche Pflege durch Angehörige

Die häusliche Pflege durch Angehörige bezieht sich auf die Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen durch Familienmitglieder, Freunde oder andere nahestehende Personen.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit übernehmen sie alltägliche Aufgaben wie Essen zubereiten bzw. Füttern, Baden und Ankleiden bis hin zur medizinischen Betreuung. Der Vorteil der häuslichen Pflege durch Angehörige liegt in der persönlichen Beziehung zur pflegebedürftigen Person. Allerdings kann diese Form der Pflege mit einer erheblichen physischen wie auch psychischen Belastung für die pflegenden Angehörigen einhergehen. Deshalb ist es ratsam, sich von Beginn an über die verschiedenen Entlastungsangebote für pflegende Angehörige zu informieren.

Verhinderungspflege

Die häusliche Pflege nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Sind pflegende Angehörige einmal selbst krank, benötigen eine Auszeit oder möchten verreisen, können sie die Möglichkeit der Verhinderungspflege wahrnehmen. Darunter versteht man eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für höchstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Die Ersatzpflege kann beispielsweise von einem ambulanten Pflegedienst, Einzelpflegekräfte, Ehrenamtliche, Angehörige oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden. Weitere Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie hier.

Ältere Person sitzt mit einer Decke auf dem Schoß in einem Sessel, während eine Pflegekraft ein Frühstückstablett mit einem Croissant, einer Schüssel Brei, einem Apfel und einer Banane vor ihr hält. Die Pflegekraft reicht der Person einen Löffel Brei. Die Szene spielt in einem gemütlich eingerichteten Raum mit Pflanzen im Hintergrund.

Pflegeleistungen beantragen

Wer sich dazu entscheidet einen nahestehenden Menschen im häuslichen Umfeld zu pflegen, hat die Möglichkeit verschiedene Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Vorab müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, um von der Pflegekasse Leistungen nach § 44 SGB XI zu erhalten:

  • Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen: Entweder bei dem Pflegebedürftigen selbst, bei der Pflegeperson oder alternativ in einer Einrichtung des betreuten Wohnens.
  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben.
  • Der Aufwand der Pflege muss mindestens 10 Stunden wöchentlich betragen.
  • Die Pflege wird unentgeltlich durchgeführt.
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie über die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen beantragen und so die Kosten für die häusliche Pflege deutlich reduzieren. Hier erfahren Sie, welche Leistungen der Pflegeversicherung es gibt.

Kosten in der häuslichen Pflege: Diese Leistungen können Ihnen zustehen

Einige Leistungen sind vielen Betroffenen nicht bekannt. Häufig werden sie deshalb nicht in Anspruch genommen. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Tipps, um Kosten zu reduzieren: Wenn ein Pflegegrad vorliegt und die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird, kann ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel wie z.B. medizinischem Mundschutz, Desinfektionsmittel oder Handschuhe im Wert von bis zu 42 € bestehen. Dies setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

Den Entlastungsbetrag erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, um eine Haushalts- oder Einkaufshilfe einzustellen. Die monatliche Leistung beträgt 125 Euro. Schöpfen Sie diese Monatsleistung nicht ganz aus, wird der übergebliebene Betrag automatisch auf den Folgemonat übertragen und Sie können diesen innerhalb eines Kalenderjahrs aufbrauchen.

Auch die bezuschusste Kurzzeitpflege zählt zu den Leistungen, die oft nicht vollständig ausgeschöpft werden. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wenn sich die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang realisieren lässt. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung. Wichtig zu wissen: Einen Teil Ihres Eigenanteils können Sie von der Steuer absetzen.

Um das eigene Zuhause barrierefrei zu gestalten, erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegerad 1 einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Der Zuschuss wird beispielsweise für Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers gewährt.

Seit 2021 ist es pflegenden Angehörigen möglich eine pauschale Steuervergünstigung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Dieser steuerliche Vorteil, der sogenannte Pflegepauschbetrag nach Paragraf 33b Absatz 6 des Einkommenssteuergesetzes (EStG), wird für die unentgeltliche Pflege von nahestehenden, pflegebedürftigen Personen ab einem Pflegegrad 2 bewilligt und von der Steuerschuld abgezogen. Pflegende Angehörige erhalten auf diese Art eine Entschädigung für einen Teil des finanziellen Aufwands wie z.B. durch regelmäßige Fahrten zum Hausarzt oder Einkäufe.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


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