Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel für Privatversicherte
Erstelldatum: 02.11.2021 | Zuletzt geändert: 25.11.2022
Sie sind Privatversichert und möchten zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro im Monat erhalten?
Kein Problem, denn auch in der privaten Pflegeversicherung gilt: Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, welche Zuhause bzw. in der häuslichen Umgebung gepflegt werden, haben gemäß SGB XI §40 Abs. 1 einen rechtlichen Anspruch auf die folgenden zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel:
- Mundschutz
- FFP2-Masken
- Flächendesinfektionsmittel (als Tücher sowie als Flüssigkeit)
- Händedesinfektionsmittel (als Gel, Tücher sowie als Flüssigkeit)
- Einmalhandschuhe
- Fingerlinge
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Einmal-Lätzchen
Um zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel erhalten zu können, ist bei den gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen eine Genehmigung durch die Pflegekasse notwendig. Im Grunde genommen ist diese Genehmigung bei Privatversicherten nicht zwingend erforderlich.
Aber: Abhängig von dem Umfang der benötigten Unterstützung und je nach Diagnose kann es sein, dass die Pflegekasse bestimmte zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel nicht übernimmt. Damit für Sie keine unnötigen Kosten entstehen, haben wir den folgenden Ablauf für privat versicherte Pflegebedürftige etabliert:
Von der Bestellung bis zur ersten Lieferung – Das müssen Sie wissen!
- Sie erhalten von uns die meinPflegeset-Unterlagen per Post oder können sich diese direkt bequem downloaden.
- Füllen Sie den Antrag mit Ihren Produktwünschen aus und senden uns diesen im portofreien Umschlag zurück. Unsere Ausfüllhilfen helfen Ihnen dabei.
- Falls Sie bei Ihrer privaten Pflegeversicherung noch keine Hilfsmittel abgerechnet haben, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Oder prüfen Sie, ob im Gutachten zum Pflegegrad Pflegehilfsmittel empfohlen werden. Sollte Ihre Versicherung ein Angebot benötigen, können wir Ihnen dieses im Vorfeld gerne zukommen lassen.
- Leider ist eine direkte Abrechnung von meinPflegeset und Ihrer privaten Pflegeversicherung aufgrund den Regulatorien der privaten Versicherungen nicht möglich. Mit jeder Lieferung von meinPflegeset erhalten Sie daher eine Rechnung. Bitte begleichen Sie diese innerhalb von 30 Tagen. Zur Kostenerstattung durch Ihre Pflegeversicherung nutzen Sie bitte die Vorlage Ihrer Versicherung und reichen diese dort entsprechend ein.
Sie haben noch Fragen zum Ablauf? Kein Problem – Schreiben Sie uns: kontakt@mein-pflegeset.de oder rufen Sie uns an unter 0800 000 83 64
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.